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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Übersetzer

Übersetzungsbüro Petra Strobel, Mannheim
Fachübersetzungen italienisch - deutsch - italienisch



Übersetzungen sind eine besondere Art von Dienstleistungen und werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrags gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem vollen Umfang von dem Auftraggeber als anerkannt.


§ 1 Geltungsbereich


Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge über Übersetzungsdienstleistungen zwischen mir, Petra Strobel (Übersetzer), und meinen Kunden (Auftraggeber), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für mich nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich schriftlich anerkannt habe.


§ 2 Leistung des Übersetzers, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung schnellstens und mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

2. Informationen und Unterlagen (z.B. Glossare, Paralleltexte, Abbildungen etc.), die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sind mir rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehler, die sich aus der Nichterhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

3. Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.

4. Ich behalte mir vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Ich habe jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.


§ 3 Geheimhaltung

Alle Texte werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ich verpflichte mich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die mir im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.


§ 4 Vergütung

1. Die Preise können auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen. Korrekturlesen wird entsprechend nach Zeitaufwand berechnet.

2. Kostenvoranschläge können auf Anfrage erteilt werden. Nach Überprüfung des Textes und etwaiger Sonderwünsche des Auftraggebers wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Maßgebend für die Berechnung ist jedoch die tatsächliche Länge des vom Auftraggeber gelieferten Textes oder eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.

3. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend der fertiggestellten Textmenge verlangt werden.

4. Eilaufträge, die Überstunden, Nacht-, Feiertag, - oder Sonntagsarbeit verlangen, werden entsprechend nach Vereinbarung gegen einen angemessenen Aufschlag ausgeführt.

5. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.


§ 5 Texteinstufung

1. Erst nach gründlicher Prüfung kann die Schwierigkeit eines Textes und die für die Übersetzung notwendige Lieferzeit festgelegt werden. Die Einstufung der Schwierigkeit liegt im Ermessen des Übersetzers. Allgemeine Texte sind alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben und nur einige Fach- oder Sonderbegriffe enthalten. Fachtexte sind technische Texte und Texte, welche eine schwere Gesamtkomposition oder zahlreiche Fachausdrücke haben, darunter Bedienungsanweisungen, Verträge, Geschäfts- und Forschungsberichte, anspruchsvolle Geschäftkorrespondenz und Werbematerial.


§ 6 Aufträge und Liefertermine

1. Bei elektronischer Übermittlung einer Auftragserteilung (per E-Mail), muss der Auftraggeber seine Zustimmung dem Auftrag deutlich hinfügen. Aufträge kommen nur zustande, wenn diese vom Übersetzer schriftlich bestätigt worden sind. (per Fax, E-Mail, Post).

2. Ablieferungstermine werden erst verbindlich, wenn sie vom Übersetzer schriftlich bestätigt wurde. Sollte der Übersetzer in Verzug geraten, muss der Auftraggeber dem Übersetzer eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn ihm die Übersetzung nicht bis zu diesem Zeitpunkt als versendet gemeldet werden kann.


§ 7 Stornierung eines Übersetzungsauftrages

1. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, werden bereits fertiggestellte Arbeiten dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.


§ 8 Mängelrügen

1. Bei allen eventuell auftretenden Problemen wird zunächst um Rücksprache gebeten, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenden Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Dies muss schriftlich innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung erfolgen, widrigenfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Ist auch nach einer Nachbesserung die Übersetzung für den geplanten Verwendungszweck nachweislich ungeeignet, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung.

3. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers oder eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter sind ausdrücklich gegenüber dem Übersetzer ausgeschlossen.


§ 9 Haftung


1. Jegliche Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrags begrenzt. Korrekturen durch Dritte entbinden mich von der Garantie und können mich nicht in Rechnung gestellt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB). Für Fehler an Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, übernehme ich keine Haftung.

2. Der Übersetzer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserlich Quelltexte verursacht werden.

4. Für Beschädigung oder Verlust auf dem Versandweg haftet der Übersetzer nicht.

5. Bei der Nichteinhaltung eines Liefertermins auf Grund von Ausfall der Stromversorgung oder Telekommunikationseinrichtungen, Verkehrsstörungen oder plötzlicher Erkrankung des Übersetzers kann keine Haftung übernommen werden. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen) und sonstige vom Übersetzer nicht zu vertretende Hindernisse, ist der Übersetzer berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu verlangen. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Ausübung des Rücktrittrechts einer Partei bereits durchgeführte Arbeiten sind in jedem Fall auszugleichen.


§ 10 Versand


1. Der Auftraggeber bestimmt auf welchem Medium und über welchen Versandweg die Übersetzung zu liefern ist. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein elektronischer Versandweg (E-Mail) gewählt werden. Die Kosten für Express- und Kuriersendung werden weiter verrechnet. Die Versandgefahr geht mit Übergabe an die Post oder den Kurier oder Boten auf den Auftraggeber über.


§ 11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Sollte der Übersetzer aufgrund einer Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Übersetzer in vollem Umfang hiervon freizustellen.

2. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen Eigentum des Übersetzers.

3. Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor. (§ 3 UrhG)


§ 12 Zahlungsbedingungen

1. Das Honorar ist innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Skontoabzüge werden grundsätzlich nicht gewährt.

2. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei Großaufträgen kann der Übersetzer Abschlagzahlungen verlangen, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der bereits erbrachten Leistungen fällig werden.


§ 13 Sonstige Bestimmungen

1. Bei Meinungsverschiedenheiten, die einen Auftrag, dessen Durchführung, eventuelle Mängel, sich ergebende Ansprüche oder andere Aspekte der vertraglichen Beziehungen betreffe, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne der vorgenannten Auftragsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die fraglichen Bedingungen sind in diesem Fall durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Absichten den beanstandeten Bedingungen möglichst nahe kommen.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz des Übersetzers.


© 2011 planetTRADuzioni, Übersetzungsbüro Petra Strobel
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